Rechtsprechung
BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sparguthaben als Nachlaß - Zuwendung eines Sparguthabens - Abschluss eines Vertrages zugunsten Dritter - Zuwendungen auf den Todesfall durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 66, 8
- NJW 1976, 749
- MDR 1976, 475
- DNotZ 1976, 555
- WM 1976, 320
- DB 1976, 667
- JR 1976, 248
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Man käme dann zu ähnlichen Abgrenzungsschwierigkeiten, wie sie in der früheren Rechtsprechung zur Aushöhlung gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge aufgetreten sind (vgl. hierzu BGHZ 59, 343).Wie der Senat in seinen Urteilen vom 5. Juli 1972 - IV ZR 125/70 = BGHZ 59, 343 und vom 28. März 1973 - IV ZR 84/72 - = WM 1973, 680 ausgeführt hat, setzt ein solcher Bereicherungsanspruch nicht voraus, daß die Absicht, den Vertrags- oder Schlußerben die Vorteile der Erbeinsetzung zu entziehen oder zu schmälern, das einzige oder das mindestens treibende Motiv für die Schenkung gewesen ist.
In der Lebenswirklichkeit steht die Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist in untrennbarem Zusammenhang mit dem Willen, damit den Bedachten zu benachteiligen (BGHZ 59, 343, 350).
- BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73
geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331 …
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe.Der Rechtsgrund für diese Zuwendung im Valutaverhältnis wurde dadurch hergestellt, daß der Kläger nach dem Tode der Erblasserin deren ihm von der Sparkasse mitgeteilte Schenkungsofferte annahm, wobei eine ausdrückliche Willenserklärung nicht abgegeben zu werden brauchte (vgl. im einzelnen die Senatsentscheidung NJW 1975, 382).
- BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74
Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines …
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe.
- BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61
Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe. - BGH, 10.06.1965 - III ZR 71/63
Anspruch gesetzlicher Erben eines Bausparers auf Auszahlung des Sparguthabens - …
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe. - RG, 25.03.1930 - VII 440/29
Inwieweit ist für den Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils nach § 2325 BGB. …
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe. - RG, 08.10.1912 - II 133/12
Gesellschaft m. b. H. Bestimmung üb. einen Gesellschaftsanteil auf Todesfall.
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe. - RG, 25.02.1915 - III 368/15
Versprechen der Leistung an einen Dritten
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (…so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe. - BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52
Vorlage an BGH
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Schließlich darf nicht außer acht gelassen werden, daß im Ergebnis wirtschaftlich die gleiche Rechtsfolge dadurch erreicht werden kann, daß der Erblasser dem Bedachten die Forderung, aufschiebend bedingt durch seinen Tod und das Überleben des Bedachten, schenkungsweise abtritt, ohne daß er dabei die Form letztwilliger Verfügungen einhalten muß (BGHZ 8, 23, 31). - BGH, 28.03.1973 - IV ZR 84/72
Beurteilung der Wirksamkeit eines die vertragsmäßigen Erben beeinträchtigende …
Auszug aus BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Wie der Senat in seinen Urteilen vom 5. Juli 1972 - IV ZR 125/70 = BGHZ 59, 343 und vom 28. März 1973 - IV ZR 84/72 - = WM 1973, 680 ausgeführt hat, setzt ein solcher Bereicherungsanspruch nicht voraus, daß die Absicht, den Vertrags- oder Schlußerben die Vorteile der Erbeinsetzung zu entziehen oder zu schmälern, das einzige oder das mindestens treibende Motiv für die Schenkung gewesen ist. - BGH, 28.01.1958 - V BLw 52/57
- BGH, 29.10.1964 - III ZR 13/63
Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils - Voraussetzungen der …
- KG, 29.04.1971 - 12 U 80/71
- RG, 11.12.1930 - IVb 27/30
1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der …
- BGH, 28.10.2009 - IV ZR 82/08
Sohn geht nach 3,6-Mio.-DM-Schenkung durch Vater bei dessen Erbfall wegen …
Die Rechtsbeziehungen sowohl im Deckungsverhältnis zwischen dem Erblasser und seinem Vertragspartner als auch im Valutaverhältnis zwischen Erblasser und Drittem richten sich nach Schuldrecht und nicht nach Erbrecht (st. Rspr., BGHZ 41, 95, 96; 46, 198, 201 f.; 66, 8, 12 ff.; 157, 79, 82 f.; Senatsurteile vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/82 - NJW 1984, 480 unter 1; vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06 - NJW 2008, 2702 Tz. 19). - BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11
Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des …
Die Regelung ist auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments, das nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden ist, entsprechend anzuwenden (Senatsurteil vom 26. November 1975 IV ZR 138/74, BGHZ 66, 8, 15).Ein solcher Missbrauch liegt nicht vor, wenn der Erblasser ein lebzeitiges Eigeninteresse an der von ihm vorgenommenen Schenkung hatte (…Senat aaO; ferner Senatsurteile vom 23. April 1986 IVa ZR 97/85, FamRZ 1986, 980 unter III 3; vom 23. September 1981 IVa ZR 185/80, BGHZ 82, 274, 282; vom 26. November 1975 aaO).
Ein derartiges Interesse kommt etwa dann in Betracht, wenn es dem Erblasser im Alter um seine Versorgung und gegebenenfalls auch Pflege geht (Senatsurteile vom 27. Januar 1982 IVa ZR 240/80, BGHZ 83, 44, 46; vom 23. September 1981 IVa ZR 185/80, NJW 1982, 43 unter 3; vom 26. November 1975 aaO 16) oder wenn der Erblasser in der Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung handelt, er etwa mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hat, seinen Dank abstatten will (Senatsurteile vom 27. Januar 1982 …und vom 26. November 1975 je aaO).
- BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß § 2287 BGB auf bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen von Todes wegen entsprechend anzuwenden ist (z.B. BGHZ 66, 8, 15 und ständig).Benachteiligungsabsicht im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist untrennbar verbunden und daher - vielleicht von Ausnahmefällen abgesehen - in einer solchen Lage praktisch immer gegeben (BGHZ 59, 343, 350; 66, 8, 15).
Die Beweislast dafür, daß ein solches, vom Beschenkten dargetanes Interesse nicht vorlag, trägt der Vertrags- oder Schlußerbe (BGHZ 66, 8, 16).
Danach kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit nicht darauf an, ob die Verfügung zur Erlangung der Alterssicherung wirtschaftlich notwendig war oder ob der Erblasser die ihm versprochene Versorgung auch "billiger" hätte haben können (Urteil vom 30. März 1977 - IV ZR 211/75 = LM BGB § 2287 Nr. 10; BGHZ 66, 8, 16).
- BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei …
Diese Regelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments, das nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden ist, entsprechend anzuwenden (…Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11, ZEV 2012, 37 Rn. 7; Urteil vom 26. November 1975 - IV ZR 138/74, BGHZ 66, 8, 15). - BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198, 203; 66, 8, 11;… MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34). - BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02
Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall
Deshalb gilt § 2301 Abs. 1 BGB für sie auch dann nicht, wenn es sich im Valutaverhältnis um eine unentgeltliche Zuwendung handelt (BGHZ 41, 95, 96; 66, 8, 12 f.; Urteil vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/82 - NJW 1984, 480 unter 1).Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob derartige Zuwendungen zwar nicht in der Rechtsform, wohl aber in anderen Beziehungen erbrechtlichen Normen unterstellt werden müssen, im Hinblick auf erbvertragliche oder diesen gleichstehende Bindungen des Erblassers durch wechselbezügliches gemeinschaftliches Testament erwogen, aber verneint, um erhebliche Abgrenzungschwierigkeiten sowie Rechtsunsicherheit zu vermeiden (BGHZ 66, 8, 12 ff.).
- BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04
Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen …
Die Beweislast für einen Mißbrauch trage zwar derjenige, der den Anspruch aus § 2287 BGB erhebt; aber der durch die lebzeitige Verfügung Begünstigte müsse die Umstände darlegen, die den Erblasser zu seiner Verfügung bewogen hätten (BGHZ 66, 8, 16 f.).b) Allerdings ist ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse auch darin gesehen worden, eine sittliche Verpflichtung zu erfüllen, so etwa wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm in besonderem Maße geholfen hatte, seinen Dank abstatten wollte (BGHZ 66, 8, 16; OLG Köln FamRZ 1992, 607 unter II 3; ferner zu § 2330 BGB BGH, Urteil vom 9. April 1986 - IVa ZR 125/84 - FamRZ 1986, 1079; zu § 534 BGB BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98 - NJW 2000, 3488 unter I).
- OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02
Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ; …
Die unmittelbar nur für den Erbvertrag geltende Vorschrift ist entsprechend auf wechselbezügliche letztwillige Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments anwendbar, die gem. § 2271 Abs. 2 S. 1 BGB nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten unwiderruflich geworden sind (BGHZ 59, 343, 348; 66, 8, 15; 82, 274, 276 f.; WM 1977, 201, 202; zu dieser vom Landgericht offen gelassenen Frage nachfolgend zu 2).Die Benachteiligungsabsicht ist mit der Absicht, den Beschenkten zu begünstigen, meist untrennbar verbunden und daher in der Regel immer gegeben (BGHZ 59, 343, 350; 66, 8, 15; 82, 274, 282).
Ein solcher Missbrauch liegt dann nicht vor, wenn der Erblasser an der Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (BGHZ 59, 343, 350; 77, 264, 266 f.; 66, 8, 15; 82, 274, 282; 83, 44, 45 f.; NJW-RR 1986, 1135, 1136; NJW 1992, 564, 565).
Darlegungs- und beweispflichtig für das Fehlen eines derartigen lebzeitigen Eigeninteresses ist der Vertrags- oder Schlusserbe, wobei der Beschenkte allerdings die Umstände darlegen muss, die seiner Meinung nach den Erblasser zu der Schenkung bewogen haben können (BGHZ 66, 8, 16 f.; 82, 274, 282).
Ein derartiges lebzeitiges Eigeninteresse ist hiernach gegeben, wenn es dem Erblasser darum ging, durch die Schenkung seine Altersversorgung zu sichern oder zu verbessern (BGHZ 66, 8, 16; 83, 44, 46; OLG München NJW-RR 1987, 1484).
Entsprechendes kann beim Vorligen einer sittlichen Verpflichtung gegeben sein, wenn der Erblasser mit dem Geschenk einer Person, die ihm im besonderen Maße geholfen hat, seinen Dank abstatten will (BGHZ 66, 8, 16; 83, 44, 46;… OLG München, a. a. O.).
Ein lebzeitiges Eigeninteresse fehlt dagegen, wenn die Verfügung allein darauf angelegt ist, dass ein anderer als der Vertrags- oder Schlusserbe wesentliche Vermögensteile nach dem Tod des Erblassers ohne angemessene, in den Nachlass fließende Gegenleistung erhält (BGHZ 59, 343, 350; 66, 8, 16 f.; WM 1977, 201, 202; 876, 877).
Insbesondere ist der spezifische Anwendungsbereich des § 2287 BGB dann gegeben, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Vertragsschluss bzw. Testamentserrichtung gegebenen Umstände allein wegen eines auf eine Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels anstelle der bedachten Person einer anderen wesentliche Vermögenswerte zuwendet, nur weil diese andere Person ihm - jetzt - genehmer ist (BGHZ 66, 8, 16; 77, 264, 267; 83, 44, 46; WM 1977, 201, 202; 876, 877; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806, 807).
- OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 2 UF 66/18
Forderungsberechtigung aus Sparbüchern auf den Namen von Kindern
Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198, 203; 66, 8, 11;… MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34).". - BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme
Die Einsicht des Erblassers, seine Ehefrau in seinen Verfügungen von Todes wegen unzureichend bedacht zu haben, und sein daraus folgendes Streben, einen Erbvertrag mit seinen Söhnen zugunsten des Ehegatten zu korrigieren, begründen für sich allein kein billigenswertes lebzeitiges Eigeninteresse i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Anschluß an BGHZ 59, 343; 66, 8).Das ist in der Regel aber nicht der Fall, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Abschluß des Vertrages gegebenen Umstände allein wegen eines auf eine Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels anstelle der bedachten einer anderen Person wesentliche Vermögenswerte zuwendet, nur weil diese andere Person ihm - jetzt - genehmer ist (BGHZ 59, 343; 66, 8).
Bei der Beurteilung des vorliegenden Falles hatte das Berufungsgericht die von der Beklagten dargelegten (vgl. BGHZ 66, 8, 17) oder sonst in Betracht kommenden Gründe, die den Erblasser zu der Begünstigung der Beklagten bewogen haben können, darauf zu prüfen, ob diese Gründe ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an den Schenkungen erkennen lassen.
Ergaben diese Gründe ein solches lebzeitiges Eigeninteresse nicht, oder bewies der Kläger als Vertragserbe (vgl. BGHZ 66, 8, 16), daß die vorgebrachten Gründe den Erblasser in Wahrheit nicht zu den ihn benachteiligenden Schenkungen bewogen hatten, dann konnte davon ausgegangen werden, daß ein lebzeitiges Eigeninteresse nicht vorgelegen hatte und daß die Schenkungen daher im Sinn von § 2287 BGB in der Absicht vorgenommen worden waren, den Vertragserben zu benachteiligen, so daß der Anspruch nach § 2287 BGB begründet ist.
- OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08
Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner …
- BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84
Auskunftsrecht des Vertragserben
- OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 14/04
Erbvertrag: Anspruch des Vertragserben auf Rückgewähr einer Schenkung des …
- BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82
'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den …
- OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 5 U 40/09
Testamentsvollstreckung: Zuordnung eines Depotvermögens unter Berücksichtigung …
- OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des …
- BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80
Schutz des Vertragserben
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur …
- OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer …
- OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter …
- BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86
Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …
- BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
- BGH, 14.07.1976 - IV ZR 123/75
Rechtswirksames Zustandekommen einer Schenkung - Schuldrechtlicher Anspruch der …
- OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers
- OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
Auslegung eines Ehegattentestaments
- BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 30/82
Klage des Erben auf Herausgabe von Geld und Wertpapieren gegen die …
- BGH, 20.12.1978 - IV ZR 132/77
Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Zuwendung - Voraussetzungen …
- OLG Hamm, 15.10.1999 - 34 U 185/98
Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer von Grundstücken im …
- OLG München, 16.10.1998 - 21 U 2489/98
Anspruch eines Miterben auf Herausgabe an Erbengemeinschaft; Lebzeitiges …
- OLG Hamm, 21.07.2009 - 10 U 30/09
- OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 7 U 157/85
- OLG Koblenz, 22.12.1994 - 5 U 854/94
Schenkung von Sparguthaben
- OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89
Bereicherungsanspruch des Vertragserben gegen Beschenkten wegen Korrektur des …
- BGH, 14.09.2005 - IV ZR 153/04
Umfang der Prozessförderungspflicht des Gerichts
- OLG Brandenburg, 12.05.1998 - 10 U 35/97
Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks; Gemeinschaftliches Testament ; …
- LG Coburg, 16.08.2000 - 22 O 538/99
Klage auf Rückübertragung bei Schenkungen in Beeinträchtigungsabsicht nach § 2287 …
- OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines …
- OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94
Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung
- OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 28/22
Beeinträchtigend; Schenkung; Anfechtung
- OLG Köln, 22.09.1999 - 11 U 53/98
- OLG Bamberg, 07.10.2005 - 6 U 18/05
Anlegen von Sparbüchern durch die Eltern auf den Namen eines minderjährigen …
- BFH, 27.11.1985 - II R 148/82
Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters - …
- BFH, 17.04.1985 - II R 147/82
Freigiebige Zuwendung im Valutaverhältnis - Erbschaftssteuer für eine freigiebige …
- OLG Braunschweig, 24.01.2006 - 8 U 205/05
- OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
- BGH, 30.03.1977 - IV ZR 211/75
Klage eines Vertragserben auf Übereignung und Herausgabe des Hofes und des …
- OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21
Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs …
- OLG Stuttgart, 26.03.2018 - 19 U 48/18
Gemeinschaftliches Testament: Bereicherungsanspruch des überlebenden Ehegatten …
- OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91
Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines …
- OLG München, 30.04.1987 - 24 U 472/86
- BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 97/85
Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - Missbrauch der …
- OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21
Beeinträchtigung bei Nießbrauchsgewährung an Lebensgefährten
- OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 10 U 225/19
Beeinträchtigende Schenkung: Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments
- BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77
Formerfordernis bei einem Vertrag zugunsten Dritter mit einer Sparkasse - …
- OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 236/95
- OLG Köln, 16.03.1994 - 19 U 159/93
Voraussetzungen eines lebzeitigen Eigeninteresses an Schenkung des Erblassers)
- OLG München, 04.12.2014 - 8 U 2900/14
Kopfteile
- OLG Frankfurt, 07.11.2000 - 13 W 46/00
Abänderung eines ehegemeinschaftlichen Testaments durch den längerlebenden …
- LG Bielefeld, 29.04.2016 - 2 O 291/15
Berichtigung des Grundbuchs als Anspruch eines Vertragserben i.R.d. Übereignung …
- OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
- OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 226/96
- OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
- FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 73/96
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Nachprüfbarkeit von …
- BGH, 21.06.1976 - III ZR 99/74
Rechtswirkungen eines in einem Sparbuch eingetragenen Sperrvermerkes - …
- LG Hagen, 12.05.2021 - 3 O 50/19
- LG Bonn, 13.04.1999 - 4 T 72/99
Erbeinsetzung des ambulant betreuenden Altenpflegers
- OLG Frankfurt, 25.06.1986 - 21 U 239/84
Errichtung eines Testaments zwischen Ehegatten; Auslegung eines Testaments; …
- BGH, 27.10.1976 - IV ZR 81/75
Korrektur eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 7 U 103/97
- BGH, 12.11.1976 - IV ZR 81/75